Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs

· V · BGBl. II Nr. 154/1999 · in Kraft seit 1999-05-15

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet die zweite Notarstelle in Scheibbs und bildet deren dauerhaft fortbestehende Rechtsgrundlage. Notariate erfüllen eine anerkannte öffentliche Funktion für die Bürger im Bereich der Beurkundung und Rechtsberatung. Eine Aufhebung würde keinen Freiheitsgewinn bringen.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Scheibbs errichtet. 27.10.2017 10003700 NOR12040983 N2199959504L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz