Deregulierung, aber richtig

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Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausdehnung Hongkong/Künd

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 51/1999 · in Kraft seit 1999-03-06

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1999 stellt fest, dass der bilaterale österreichisch-britische Vertrag über die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen seit 1. Juli 1997 nicht mehr auf Hongkong anwendbar ist, weil Großbritannien die Hoheitsgewalt über Hongkong damals abgegeben hat. Diese Feststellung ist ein abgeschlossener historischer Akt, der mit seiner Veröffentlichung vollständig erfüllt wurde. Es gibt keine laufende Rechtswirkung; das Dokument ist reine Rechtsgeschichte und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausdehnung Hongkong/Künd BGBl. III Nr. 51/1999 06.03.1999 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung der Ausdehnung des Vertrages zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auf Hongkong StF: BGBl. III Nr. 51/1999 Gemäß § 2 Abs. 5 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Mit Beendigung des britischen Hoheitsrechts auf Hongkong ist der Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. Nr. 224/1962 idF BGBl. Nr. 90/1978) auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong ab 1. Juli 1997 nicht weiter anwendbar.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz