Deregulierung, aber richtig

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Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 32/1999 · in Kraft seit 2026-01-20

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll zum Madrider Markenabkommen ermöglicht die internationale Registrierung von Marken und ist aktiver Bestandteil des weltweiten Markenschutzsystems. Es erleichtert Unternehmen den grenzüberschreitenden Markenschutz.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz