Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 32/1999 · in Kraft seit 2026-01-20
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll zum Madrider Markenabkommen ermöglicht die internationale Registrierung von Marken und ist aktiver Bestandteil des weltweiten Markenschutzsystems. Es erleichtert Unternehmen den grenzüberschreitenden Markenschutz.
Kategorien
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