Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bruck an der Mur
· V · BGBl. II Nr. 301/1999 · in Kraft seit 1999-09-01
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtet die zweite Notarstelle in Bruck an der Mur und ist deren fortlaufend geltende Rechtsgrundlage. Die Stelle erweitert das notarielle Angebot im obersteirischen Raum. Eine Aufhebung würde lediglich Rechtsunsicherheit erzeugen, ohne irgendeinen Freiheitsgewinn zu bringen.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bruck an der Mur errichtet. 31.10.2017 10003684 NOR12040712 N2199913768U
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz