Errichtung einer zweiten Notarstelle in Deutschlandsberg
· V · BGBl. II Nr. 300/1999 · in Kraft seit 1999-09-01
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtet die zweite Notarstelle in Deutschlandsberg und bildet deren dauerhaft geltende Rechtsgrundlage. Notariate erbringen öffentlich anerkannte Dienstleistungen für die Bevölkerung in der Steiermark. Eine Aufhebung würde keinen Beitrag zur Deregulierung leisten.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Deutschlandsberg errichtet. 31.10.2017 10003683 NOR12040711 N2199913766U
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz