Errichtung einer Notarstelle in Perchtoldsdorf
· V · BGBl. II Nr. 272/1999 · in Kraft seit 1999-08-11
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtet eine Notarstelle in Perchtoldsdorf und bildet deren dauerhaft fortbestehende Rechtsgrundlage. Die Stelle versorgt die Bevölkerung der Region mit notariellen Dienstleistungen. Eine Aufhebung würde keinen Freiheitsgewinn bringen, sondern die rechtliche Grundlage der Stelle in Frage stellen.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Perchtoldsdorf errichtet. 31.10.2017 10003677 NOR12040697 N2199913299Y
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz