Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring

· V · BGBl. II Nr. 270/1999 · in Kraft seit 1999-08-11

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet die vierte Notarstelle in Wien-Ottakring und ist deren fortlaufend geltende Rechtsgrundlage. Notariate dienen der öffentlichen Rechtssicherheit und sind kein entbehrlicher Verwaltungsapparat, sondern eine bürgernahe Dienstleistung. Eine Aufhebung brächte keinen Freiheitsgewinn.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Ottakring errichtet. 30.10.2017 10003675 NOR12040695 N2199913295Y

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz