Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer dritten Notarstelle in Eisenstadt

· V · BGBl. II Nr. 268/1999 · in Kraft seit 1999-08-11

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet die dritte Notarstelle in Eisenstadt und ist deren dauerhaft geltende Rechtsgrundlage. Notarielle Dienstleistungen sind für die Bevölkerung des Burgenlandes wichtig. Eine Aufhebung würde lediglich Rechtsunsicherheit über den Bestand der Stelle erzeugen.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Eisenstadt errichtet. 31.10.2017 10003673 NOR12040693 N2199913291Y

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz