Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bruck an der Leitha
· V · BGBl. II Nr. 267/1999 · in Kraft seit 1999-08-11
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtet die zweite Notarstelle in Bruck an der Leitha und bleibt deren fortlaufende Rechtsgrundlage. Das Notariat erfüllt eine öffentliche Funktion im Bereich der Beurkundung und Rechtssicherheit. Eine Aufhebung brächte keinen Freiheitsgewinn, sondern würde lediglich den rechtlichen Bestand der Stelle gefährden.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bruck an der Leitha errichtet. 31.10.2017 10003672 NOR12040692 N2199913289Y
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz