Errichtung einer vierten Notarstelle in Steyr
· V · BGBl. II Nr. 42/1999 · in Kraft seit 1999-02-05
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtet die vierte Notarstelle in Steyr und ist die dauerhaft geltende Rechtsgrundlage für deren Existenz. Notariate leisten einen anerkannten Beitrag zur Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmen. Eine Aufhebung würde keinen Beitrag zur Deregulierung leisten.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Steyr wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Steyr errichtet. 30.10.2017 10003669 NOR12040689 N2199913055Y
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz