Errichtung von drei weiteren Notarstellen in Graz
· V · BGBl. II Nr. 16/1999 · in Kraft seit 1999-01-15
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtet drei weitere Notarstellen in Graz und bildet deren dauerhaft fortbestehende Rechtsgrundlage. Die Ausweitung des Notarsangebots dient der besseren Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen. Eine Aufhebung würde allenfalls die Rechtsgrundlage etablierter Stellen gefährden, ohne irgendeinen Freiheitsgewinn zu erzielen.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 drei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz