Basis- und Referenzzinssatzverordnung
· V · BGBl. II Nr. 27/1999 · in Kraft seit 1999-01-22
21/01 Handelsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung verknüpft den gesetzlichen Basiszinssatz sinnvoll mit den Leitzinsen der Europäischen Zentralbank und ist weiterhin notwendig. Ein Paragraph bezieht sich jedoch auf einen 'Übergangszeitraum' bei der Einführung des Euro-Geldmarkts, der seit über zwanzig Jahren abgeschlossen ist. Dieser Absatz ist gegenstandslos und sollte gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Für die Feststellung von Veränderungen des Basis- und des Referenzzinssatzes bleiben die zur Erleichterung der Umstellung der Marktteilnehmer auf den integrierten Euro-Geldmarkt für einen Übergangszeitraum vorgenommenen Veränderungen der in § 1 und 2 genannten Zinssätze der Europäischen Zentralbank außer Betracht.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz