Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer dreizehnten Notarstelle in Wien – Innere Stadt

· V · BGBl. II Nr. 66/1999 · in Kraft seit 1999-02-27

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet die dreizehnte Notarstelle in Wien-Innere Stadt und bleibt deren fortlaufende Rechtsgrundlage. Notarstellen im Bereich des Zivilrechtsgerichts Wien sind wichtig für die Zugänglichkeit notarieller Dienstleistungen in der Bundeshauptstadt. Eine Aufhebung würde keinen Regulierungsabbau bedeuten, sondern lediglich Rechtsunsicherheit erzeugen.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Innere Stadt errichtet. 27.10.2017 10003664 NOR12040674 N2199910193E

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz