Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Traun

· V · BGBl. II Nr. 65/1999 · in Kraft seit 1999-02-27

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet die zweite Notarstelle in Traun und ist deren dauerhaft fortbestehende Rechtsgrundlage. Notariate erbringen eine öffentliche Dienstleistung für die Bürger im Bereich Rechtssicherheit. Eine Aufhebung brächte keinen Freiheitsgewinn, würde aber die Rechtsgrundlage der bestehenden Stelle in Frage stellen.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Traun errichtet. 27.10.2017 10003663 NOR12040673 N2199910191E

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz