Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Spittal an der Drau

· V · BGBl. II Nr. 276/1998 · in Kraft seit 1998-08-20

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtet die zweite Notarstelle in Spittal an der Drau und bleibt deren fortlaufende Rechtsgrundlage. Notariate stellen eine öffentliche Dienstleistung für rechtliche Sicherheit dar. Eine Aufhebung würde keine Freiheit gewinnen, sondern den Bestand der Stelle rechtlich destabilisieren.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Spittal an der Drau errichtet. 27.10.2017 10003645 NOR12040616 N2199853704L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz