Errichtung einer siebenten Notarstelle in Klagenfurt
· V · BGBl. II Nr. 275/1998 · in Kraft seit 1998-08-20
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung ist die dauerhaft fortbestehende Rechtsgrundlage für die siebente Notarstelle in Klagenfurt. Notarstellen werden auf Basis der Notariatsordnung durch Verordnung errichtet und bestehen als permanente Einrichtungen fort. Die Aufhebung würde lediglich Rechtsunsicherheit schaffen, ohne einen Beitrag zur Deregulierung zu leisten.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet. 31.10.2017 10003644 NOR12040615 N2199853702L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz