Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldkirchen in Kärnten
· V · BGBl. II Nr. 274/1998 · in Kraft seit 1998-08-20
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung bildet die fortbestehende Rechtsgrundlage für die zweite Notarstelle in Feldkirchen in Kärnten. Notariate erfüllen eine anerkannte öffentliche Funktion für Rechtssicherheit bei wichtigen Verträgen und Urkunden. Die Verordnung ist weiter in Kraft; ihre Aufhebung würde die Rechtsgrundlage dieser Stelle gefährden, ohne irgendeinen Freiheitsgewinn zu erzielen.
Kategorien
—
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit den Amtssitz in Feldkirchen in Kärnten errichtet. 31.10.2017 10003643 NOR12040614 N2199853700L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz