Deregulierung, aber richtig

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Emblem der Organisation – International Finance Corporation (IFC)

· K · BGBl. II Nr. 141/1998 · in Kraft seit 1998-05-08

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schließt das Emblem der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) dauerhaft von der Markenregistrierung in Österreich aus. Das verhindert, dass ein offizielles Zeichen einer internationalen Organisation als private Handelsmarke eingetragen und damit missbräuchlich verwendet wird. Die Kundmachung entfaltet weiter Rechtswirkung und entspricht internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Emblemen zwischenstaatlicher Organisationen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem der Organisation „International Finance Corporation“ (IFC), welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist. BGBl. Nr. 260/1970 05.09.2023 10003635 NOR40143062

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz