Name, Siegel und Emblem - Welthandelsorganisation
· K · BGBl. II Nr. 76/1998 · in Kraft seit 1998-03-13
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Kundmachung schützt Name, Siegel und Emblem der Welthandelsorganisation (WTO) dauerhaft vor unberechtigter Markenregistrierung in Österreich. Die WTO ist eine der zentralen internationalen Wirtschaftsinstitutionen; der Schutz ihrer Zeichen ist legitim, belastet keine Bürger und hat fortlaufende operative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß der Name, der abgekürzte Name und das Siegel (jeweils in Englisch, Französisch und Spanisch), sowie das Emblem (in schwarz-weiß und in Farbe) der Welthandelsorganisation, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz