Vereinbarung zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
· Vertrag – UNO · BGBl. III Nr. 178/1998 · in Kraft seit 1998-11-13
18 Kundmachungswesen; 29/10 Strafprozess, Strafvollzug · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) hat seine Arbeit 2017 abgeschlossen und wurde aufgelöst. Die Vereinbarung über die leihweise Beistellung österreichischen Gefängnispersonals an dieses Tribunal ist damit vollständig gegenstandslos geworden. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen zur leihweisen Beistellung von Gefängnispersonal an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ist in ihrer authentischen englischen Sprachfassung und ihrer Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. 30.09.2019 10003618 NOR12040309 N2199813213U
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz