Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 167/1998 · in Kraft seit 1998-12-01

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Ersetzt durch die unmittelbar geltende Brüssel-Ia-VO (EU) 1215/2012.

Begründung

Der Beitritt zum Brüsseler Übereinkommen 1968 ist überholt, weil Zuständigkeit und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen heute durch die unmittelbar geltende Brüssel-Ia-Verordnung geregelt werden.

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Durch anderes Recht ersetzt

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