Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 167/1998 · in Kraft seit 1998-12-01
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Beitritt zum Brüsseler Übereinkommen 1968 ist überholt, weil Zuständigkeit und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen heute durch die unmittelbar geltende Brüssel-Ia-Verordnung geregelt werden.
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Durch anderes Recht ersetzt
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