Errichtung einer dritten Notarstelle in Leoben
· V · BGBl. II Nr. 331/1998 · in Kraft seit 1998-09-19
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 wurde eine dritte Notarstelle in Leoben errichtet – ein einmaliger Verwaltungsakt, der vollständig vollzogen wurde. Die Verordnung hat seit über zwanzig Jahren keine fortdauernde operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Leoben errichtet. 27.10.2017 10003608 NOR12040148 N2199812499O
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz