Europäisches Patentübereinkommen
· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 62/1998 · in Kraft seit 1998-04-16
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung berichtete 1998 über den Beitritt von Finnland und Zypern zum Europäischen Patentübereinkommen. Diese historische Information ist längst Teil des aktuellen EPÜ-Stands (heute über 39 Vertragsstaaten) und braucht keine eigenständige Kundmachung mehr. Das Dokument hat keine operative Wirkung mehr und kann aus dem Rechtsbestand gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 104/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 484/1994) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Finnland 29. Dezember 1995 Zypern 14. Jänner 1998
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz