Auslandsunterhaltsgesetz – Kanadische Provinzen
· V · BGBl. II Nr. 82/1998 · in Kraft seit 1998-03-14
20/02 Familienrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung erklärt die vollständige Gegenseitigkeit mit den kanadischen Northwest Territories bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltstiteln. Sie ermöglicht österreichischen Gerichten, Unterhaltsansprüche – oft zugunsten von Kindern – gegenüber dort lebenden Schuldnern durchzusetzen. Die Verordnung hat fortdauernde operative Wirkung und schützt Dritte ohne Belastung inländischer Bürger.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Gegenseitigkeit mit der kanadischen Provinz Northwest Territories ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen und sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt. 08.09.2023 10003580 NOR12040087 N2199811604U
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz