Deregulierung, aber richtig

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Auslandsunterhaltsgesetz – Kanadische Provinzen

· V · BGBl. II Nr. 82/1998 · in Kraft seit 1998-03-14

20/02 Familienrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung erklärt die vollständige Gegenseitigkeit mit den kanadischen Northwest Territories bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltstiteln. Sie ermöglicht österreichischen Gerichten, Unterhaltsansprüche – oft zugunsten von Kindern – gegenüber dort lebenden Schuldnern durchzusetzen. Die Verordnung hat fortdauernde operative Wirkung und schützt Dritte ohne Belastung inländischer Bürger.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die Gegenseitigkeit mit der kanadischen Provinz Northwest Territories ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen und sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt. 08.09.2023 10003580 NOR12040087 N2199811604U

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz