Deregulierung, aber richtig

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Name, Abkürzung und Emblem - Internationale Organisation für Migration

· K · BGBl. II Nr. 77/1998 · in Kraft seit 1998-03-13

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Kundmachung schützt Name, Abkürzungen und Emblem der Internationalen Organisation für Migration (IOM) dauerhaft vor Markenregistrierung in Österreich. Die IOM ist eine wichtige internationale Organisation; der Schutz ihrer Zeichen ist legitim, belastet keine Bürger und hat fortlaufende operative Wirkung.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß der Name und die Abkürzung (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie das Emblem der Internationalen Organisation für Migration, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz