Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Belgien)
· Vertrag – Belgien · BGBl. III Nr. 115/1998 · in Kraft seit 1998-08-01
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Zusatzabkommen zum Haager Uebereinkommen erleichtert die Rechtshilfe in Zivilsachen und trat erst 1998 in Kraft. Trotz teilweiser Ueberlagerung durch EU-Verordnungen bleibt es fuer nicht harmonisierte Bereiche anwendbar.
Kategorien
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