Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Belgien)

· Vertrag – Belgien · BGBl. III Nr. 115/1998 · in Kraft seit 1998-08-01

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Zusatzabkommen zum Haager Uebereinkommen erleichtert die Rechtshilfe in Zivilsachen und trat erst 1998 in Kraft. Trotz teilweiser Ueberlagerung durch EU-Verordnungen bleibt es fuer nicht harmonisierte Bereiche anwendbar.

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