Deregulierung, aber richtig

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Name, Abkürzung und Emblem - International Office of Epizootics

· K · BGBl. II Nr. 98/1998 · in Kraft seit 1998-03-27

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Kundmachung schützt Namen, Abkürzungen, Emblem und Fahne des International Office of Epizootics (heute: World Organisation for Animal Health) dauerhaft vor Markenregistrierung in Österreich. Die Organisation existiert weiterhin und ihr Schutz vor Täuschung ist legitim. Die Kundmachung belastet keine Bürger und soll beibehalten werden.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Namen, die Abkürzungen, das Emblem und die Fahne des International Office of Epizootics, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz