Errichtung einer Notarstelle in Wals-Siezenheim
· V · BGBl. II Nr. 56/1998 · in Kraft seit 1998-02-25
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Mit Wirkung vom 1. Mai 1998 wurde eine Notarstelle in Wals-Siezenheim errichtet – ein einmaliger Verwaltungsakt, der vollständig vollzogen wurde. Die Verordnung hat seit fast dreißig Jahren keine eigenständige operative Wirkung mehr. Sie kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wals-Siezenheim errichtet. 31.10.2017 10003557 NOR12040029 N2199810492O
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz