Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in Wals-Siezenheim

· V · BGBl. II Nr. 56/1998 · in Kraft seit 1998-02-25

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Mit Wirkung vom 1. Mai 1998 wurde eine Notarstelle in Wals-Siezenheim errichtet – ein einmaliger Verwaltungsakt, der vollständig vollzogen wurde. Die Verordnung hat seit fast dreißig Jahren keine eigenständige operative Wirkung mehr. Sie kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wals-Siezenheim errichtet. 31.10.2017 10003557 NOR12040029 N2199810492O

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz