Errichtung einer zwölften Notarstelle in Wien-Innere Stadt
· V · BGBl. II Nr. 158/1997 · in Kraft seit 1997-06-18
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Mit Wirkung vom 1. Februar 1998 wurde die zwölfte Notarstelle in Wien-Innere Stadt errichtet – ein abgeschlossener Einmalakt. Die Verordnung hat seit fast dreißig Jahren keine operative Wirkung mehr und ist als eigenständiges Rechtsdokument gegenstandslos. Sie kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Innere Stadt errichtet. 31.10.2017 10003547 NOR12039989 N2199763742J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz