Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau
· V · BGBl. II Nr. 153/1997 · in Kraft seit 1997-06-13
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hat mit Wirkung vom 1. Jänner 1998 eine zweite Notarstelle in St. Johann im Pongau errichtet. Der Akt war einmalig und ist seit fast dreißig Jahren vollständig vollzogen. Die Verordnung hat keine fortdauernde operative Wirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Johann im Pongau errichtet. 27.10.2017 10003546 NOR12039988 N2199763733J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz