Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Landstraße
· V · BGBl. II Nr. 119/1997 · in Kraft seit 1997-05-07
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hat im September 1997 eine einzige Notarstelle in Wien-Landstraße errichtet – ein einmaliger Verwaltungsakt, der vollständig vollzogen wurde. Das Amt besteht bereits seit knapp dreißig Jahren; die errichtende Verordnung hat ihre Schuldigkeit getan und keine eigenständige operative Wirkung mehr. Sie kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. September 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Landstraße errichtet. 30.10.2017 10003541 NOR12039973 N2199762367J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz