Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Landstraße

· V · BGBl. II Nr. 119/1997 · in Kraft seit 1997-05-07

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung hat im September 1997 eine einzige Notarstelle in Wien-Landstraße errichtet – ein einmaliger Verwaltungsakt, der vollständig vollzogen wurde. Das Amt besteht bereits seit knapp dreißig Jahren; die errichtende Verordnung hat ihre Schuldigkeit getan und keine eigenständige operative Wirkung mehr. Sie kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. September 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Landstraße errichtet. 30.10.2017 10003541 NOR12039973 N2199762367J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz