Deregulierung, aber richtig

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Emblem, Abkürzung – Asia-Pacific Economic Cooperation

· K · BGBl. II Nr. 69/1997 · in Kraft seit 1997-03-13

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat 1997 das Emblem und die Abkürzung von APEC im Markenregister bekanntgemacht und damit von der Markenregistrierung ausgeschlossen. Der Registereintrag besteht fort. Als einmaliger Bekanntmachungsakt ist die Kundmachung erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und die Abkürzung der „Asia-Pacific Economic Cooperation“, welche im Markenregister des österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. BGBl. Nr. 260/1970 10.08.2017 10003529 NOR40143050

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz