Wappen, Flagge, andere Staatsembleme - Heiliger Stuhl und Vatikanstaat
· K · BGBl. II Nr. 414/1997 · in Kraft seit 1997-12-20
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung hat 1997 einmalig bekanntgemacht, dass Wappen, Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Vatikanstaates nach dem Markenschutzgesetz geschützt sind. Der Registereintrag sichert den Schutz; die Kundmachung selbst als einmaliger Bekanntmachungsakt ist gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Wappen, die Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz