Deregulierung, aber richtig

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Namen, Abkürzungen, Emblem - HIV/AIDS (UNAIDS)

· K · BGBl. II Nr. 413/1997 · in Kraft seit 1997-12-20

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat 1997 einmalig die Namen, Abkürzungen und das Emblem von UNAIDS im Markenregister bekanntgemacht. Der Registereintrag und der markenrechtliche Schutz bestehen durch den Eintrag fort. Der einmalige Bekanntmachungsakt ist erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie das Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz