Deregulierung, aber richtig

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Name, Emblem - Internationales Wissenschafts- und Technologie-Zentrum

· K · BGBl. II Nr. 411/1997 · in Kraft seit 1997-12-20

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung hat 1997 den Namen und das Emblem des Internationalen Wissenschafts- und Technologie-Zentrums (ISTC) im Markenregister bekanntgemacht. Das ISTC hat seinen Sitz und seine Organisationsform seither grundlegend verändert. Der einmalige Bekanntmachungsakt ist erledigt und die zugrundeliegenden Verhältnisse haben sich gewandelt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß der Name und das Emblem des Internationalen Wissenschafts- und Technologie-Zentrums, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz