Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über Geldwäsche

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 153/1997 · in Kraft seit 2025-07-12

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Verbrechenserträgen. Es verfolgt einen legitimen strafrechtlichen Kern ohne unverhältnismäßige Freiheitsbeschränkung.

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