Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln
· V · BGBl. II Nr. 318/1997 · in Kraft seit 1997-11-01
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die dritte Notarstelle in Tulln wurde mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 errichtet — ein einmaliger, vollständig vollzogener Verwaltungsakt. Die Verordnung entfaltet seither keine eigenständige Regelungswirkung mehr und kann gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Tulln errichtet. 27.10.2017 10003449 NOR12039166 N2199710538U
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz