Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Veit an der Glan
· V · BGBl. Nr. 459/1996 · in Kraft seit 1996-08-31
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Errichtung der zweiten Notarstelle in St. Veit an der Glan mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 ist ein vollständig erledigter Vollzugsakt. Die Verordnung hat seitdem keine weitergehende Regelungswirkung und kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Veit an der Glan errichtet. 31.10.2017 10003431 NOR12038872 N2199657760J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz