Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Veit an der Glan

· V · BGBl. Nr. 459/1996 · in Kraft seit 1996-08-31

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Errichtung der zweiten Notarstelle in St. Veit an der Glan mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 ist ein vollständig erledigter Vollzugsakt. Die Verordnung hat seitdem keine weitergehende Regelungswirkung und kann ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Veit an der Glan errichtet. 31.10.2017 10003431 NOR12038872 N2199657760J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz