Auslandsunterhaltsgesetz - Kanadische Provinzen
· V · BGBl. Nr. 209/1996 · in Kraft seit 1996-05-08
20/02 Familienrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung regelt die gegenseitige Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen mit den kanadischen Provinzen New Brunswick und Newfoundland. Das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung von Unterhalt (2007), dem die EU 2011 und Kanada 2018 beigetreten sind, deckt diese Materie nunmehr auf multilateraler Ebene ab. Die bilaterale Regelung ist durch das neuere internationale Abkommen verdrängt worden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Gegenseitigkeit mit den kanadischen Provinzen New Brunswick (Neubraunschweig) und Newfoundland (Neufundland) ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen und sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz