Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer Notarstelle in Marchtrenk

· V · BGBl. Nr. 175/1996 · in Kraft seit 1996-04-13

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 wurde die Notarstelle in Marchtrenk errichtet — ein einmaliger Akt, der vollständig vollzogen ist. Die Verordnung entfaltet seither keine weitergehende Regelungswirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Marchtrenk errichtet. 31.10.2017 10003402 NOR12038444 N2199654433J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz