Errichtung einer Notarstelle in Marchtrenk
· V · BGBl. Nr. 175/1996 · in Kraft seit 1996-04-13
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 wurde die Notarstelle in Marchtrenk errichtet — ein einmaliger Akt, der vollständig vollzogen ist. Die Verordnung entfaltet seither keine weitergehende Regelungswirkung mehr und kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Marchtrenk errichtet. 31.10.2017 10003402 NOR12038444 N2199654433J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz