Errichtung einer Notarstelle in Vösendorf
· V · BGBl. Nr. 55/1996 · in Kraft seit 1996-02-09
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verordnung hat einmalig eine Notarstelle in Vösendorf errichtet, was mit 1. Jänner 1997 geschehen ist. Dieser Vollzugsakt ist abgeschlossen; die Verordnung entfaltet seither keine eigenständige Rechtswirkung mehr. Eine Streichung verändert die bestehende Notarstruktur nicht.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Vösendorf errichtet. 31.10.2017 10003386 NOR12038374 N2199653456J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz