Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Penzing
· V · BGBl. Nr. 54/1996 · in Kraft seit 1996-02-09
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 wurde die dritte Notarstelle in Wien-Penzing errichtet — dieser Auftrag ist längst erfüllt. Die Verordnung hat keine laufende Regelungswirkung mehr und ist rein historisches Dokument. Sie kann ersatzlos aufgehoben werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet. 30.10.2017 10003385 NOR12038373 N2199653454J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz