Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Klosterneuburg

· V · BGBl. Nr. 52/1996 · in Kraft seit 1996-02-09

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Jänner 1997 eine zweite Notarstelle in Klosterneuburg. Die Errichtung ist seit 30 Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klosterneuburg errichtet. 27.10.2017 10003383 NOR12038371 N2199653450J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz