Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

· Vertrag – Slowakei · BGBl. Nr. 28/1996 · in Kraft seit 1996-02-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag ergänzt das Europäische Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen. Legitime justizielle Zusammenarbeit; innerhalb der EU inzwischen weitgehend vom Unionsrecht überlagert.

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