Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)
· Vertrag – Slowakei · BGBl. Nr. 28/1996 · in Kraft seit 1996-02-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag ergänzt das Europäische Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen. Legitime justizielle Zusammenarbeit; innerhalb der EU inzwischen weitgehend vom Unionsrecht überlagert.
Kategorien
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