Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Slowakei)

· Vertrag – Slowakei · BGBl. Nr. 27/1996 · in Kraft seit 1996-02-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag ergänzt das Europäische Auslieferungsübereinkommen und erleichtert dessen Anwendung. Legitimer Zweck der Strafverfolgung; heute durch den Europäischen Haftbefehl überlagert, aber ohne schädliche Wirkung.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz