Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte
· V · BGBl. Nr. 620/1996 · in Kraft seit 1996-11-13
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Februar 1997 eine zweite Notarstelle in Reutte. Die Errichtung ist seit 30 Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Reutte errichtet. 27.10.2017 10003368 NOR12038295 N2199643751L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz