Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 745/1995 · in Kraft seit 1996-01-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag mit Tschechien zur Ergaenzung des Europaeischen Auslieferungsuebereinkommens 1957; er erleichtert die Auslieferung. Auch wenn zwischen EU-Mitgliedern der Europaeische Haftbefehl vorrangig ist, bleibt der ergaenzende Vertrag als voelkerrechtliche Grundlage erhalten.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz