Deregulierung, aber richtig

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Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 745/1995 · in Kraft seit 1996-01-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag mit Tschechien zur Ergaenzung des Europaeischen Auslieferungsuebereinkommens 1957; er erleichtert die Auslieferung. Auch wenn zwischen EU-Mitgliedern der Europaeische Haftbefehl vorrangig ist, bleibt der ergaenzende Vertrag als voelkerrechtliche Grundlage erhalten.

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