Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 744/1995 · in Kraft seit 1996-01-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag mit Tschechien zur Ergaenzung und Erleichterung des Europaeischen Rechtshilfeuebereinkommens 1959; er erleichtert die zwischenstaatliche Rechtshilfe in Strafsachen. Legitimer Kernzweck, bleibt erhalten.
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