Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)

· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 744/1995 · in Kraft seit 1996-01-01

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag mit Tschechien zur Ergaenzung und Erleichterung des Europaeischen Rechtshilfeuebereinkommens 1959; er erleichtert die zwischenstaatliche Rechtshilfe in Strafsachen. Legitimer Kernzweck, bleibt erhalten.

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