Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau
· V · BGBl. Nr. 738/1995 · in Kraft seit 1995-11-08
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Februar 1996 eine zweite Notarstelle in Stockerau. Die Errichtung ist seit 30 Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Stockerau errichtet. 27.10.2017 10003347 NOR12038211 N2199551495J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz