Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt
· V · BGBl. Nr. 685/1995 · in Kraft seit 1995-10-14
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Jänner 1996 eine vierte Notarstelle in Wien-Donaustadt. Die Errichtung ist seit 30 Jahren vollzogen. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit den Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet. 30.10.2017 10003344 NOR12038196 N2199550650J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz